Filtertechnik GmbH
Die Steckscheibe wird zur Absperrung von Rohrleitungsteilstücken zur Druckprobe verwendet. Um das Auslösen von Sicherheitseinrichtungen zu vermeiden oder um das Volumen von Druckräumen zu begrenzen, wird eine Brillensteckscheibe zwischen zwei Flansche eingeklemmt.
Es kommt jeweils die separate Blindsteckscheibe beim Abdrücken zum Einsatz oder die Ringsteckscheibe als Distanzhalter für den Dauerbetrieb. Bevorzugt wird die standardisierte Brillensteckscheibe verwendet, bei der Ring und Ronde durch einen Steg miteinander fest verbunden sind. Beide Teile haben die gleiche Dicke und sind mit Dichtflächen passend zu den Klemmflanschen ausgeführt.
Ring und Ronde der Steckscheiben sind allseits gedreht. Die Dichtflächen entsprechen in Bearbeitungsgrad, Form und Feinheit den Gegenflächen der Klemmflanschen. Die Verbindungsstege bei Brillensteckscheiben bzw. die Kennzeichnungslaschen sind aus Flacheisen gefertigt und eingeschweißt. Auf den Stegen oder Laschen wird die Kennzeichnung gestempelt und graviert. DN, PN, Dichtflächenform, Werkstoff, Chargennummer und Herstellerzeichen sind die Standardsignatur. Kundenspezifische TAG- oder KKS-Nummern werden oftmals ergänzt.
Als Vormaterial für die Steckscheibe dient Blech, ausgebrannt zu Ring und Ronde. Entsprechend der Rohrklassen ist das Material spezifiziert und wird nach AD-2000, DIN oder nach ASME bzw. ASME Code zertifiziert. Überwiegend ist P265GH (HII) und 1.4571 unser Standard. Fast alle anderen Blechwerkstoffe können bei Bedarf eingesetzt werden.
Die Kennzeichnung der Steckscheiben durch Stempelung ermöglicht die Identifizierbarkeit. Dies bietet die Möglichkeit, Zeugnisse entsprechend EN 10204 - 3.1 bzw. 3.2 mit der Abnahme nach kundenspezifischen Lieferbedingungen zu belegen. Beispiele hierfür sind die Lieferbedingungen nach dem Sauergas-Regelwerk (NACE) mit Analyseneinschränkung, Ultraschallprüfung, Nachweis der Kerbschlagarbeit und Bestimmung der Härtewerte. Endabnahmeprüfung und Gutachterstempelung sind für diese Anwendung obligatorisch.